Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsgegenstand
1.1 Vertragsschluss
Refund your Package (nachfolgend auch „RFYP“) übernimmt für Sie die rein erfolgsbasierte Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verlust oder Beschädigung von Paketsendungen (ggf. auch weitere Ansprüche, z.B. Erstattungsansprüche bei Verlust oder Beschädigung von Päckchen und/oder Wertbriefen), die Ihnen auf Grundlage vertraglicher und gesetzlicher Ansprüche gegen Postdienstleister zustehen können (nachfolgend auch „Forderung“ genannt) nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
Sie beauftragen RFYP nach Durchlaufen des Anspruchsprüfung auf unserer Webseite (auch nachfolgend „Bestellprozess“ genannt). Sie geben durch Klicken auf den entsprechenden Buttons ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages zur Durchsetzung der Forderung nebst Nebenforderungen ab. Wir nehmen Ihr Angebot durch ausdrückliche Erklärung (z.B. per E-Mail) oder durch Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber der Postdienstleister an.
Die im Bestellprozess abgefragten Informationen sind vollständig und korrekt anzugeben und umgehend zu korrigieren, sollten sich die angegebenen Daten nach der Anmeldung ändern oder sollten Sie feststellen, dass Sie falsche Daten angegeben haben. Das betrifft insbesondere Ihre Angaben zur Sendung, Anschrift, Telefon und E-Mail-Adresse.
Die Darstellung unserer Leistungen auf unserer Internetseite www.refundyourpackage.de (oder anderen RFYP-Seiten) stellt noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
1.2 Abtretung der Forderung / Bevollmächtigung
Zum Zweck der Durchsetzung treten Sie uns nach unserer Wahl die Forderung gegen die Postdienstleister treuhänderisch unwiderruflich ab und bevollmächtigen RFYP die Forderung gegebenenfalls unter Ihrem Namen durchzusetzen (nachfolgend auch „Abtretungsprozess“ genannt) oder Sie bevollmächtigen uns die Forderung in Ihrem und unter Ihrem Namen durchzusetzen (nachfolgend auch „Vollmachtsprozess“ genannt). Wir werden versuchen die Forderung gegen die Postdienstleister außergerichtlich durchzusetzen und werden die hierfür erforderlichen Informationen (auch bei den Postdienstleistern) einholen. Sollten unsere Bemühungen zur Durchsetzung der Forderung nicht ausreichen, werden wir im Abtretungsprozess bei entsprechenden Erfolgsaussichten einen Vertragsanwalt zur anwaltlichen (und ggf. auch gerichtlichen) Durchsetzung der Forderung beauftragen.
Im Rahmen des Vollmachtsprozess (und soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist) können wir den Anspruch in Ihrem Namen außergerichtlich durchzusetzen, wenn und soweit wir von Ihnen hierzu bevollmächtigt worden sind. Wir werden dem Vertragsanwalt alle verfügbaren Informationen zur Verfügung stellen. Für die Tätigkeit des von RFYP beauftragten Vertragsanwalts werden wir die Kosten übernehmen, sofern unsere Bemühungen erfolglos sind (vgl. Ziff. 5.3). Im Vollmachtsprozess, sind wir allerdings auch berechtigt, die von Ihnen bevollmächtigten Vertragsanwälte mit der Durchführung gerichtlicher Maßnahmen in Ihrem Namen zu beauftragen. Wir unterstützen Sie auch nach Anwaltsbeauftragung, indem wir dem Vertragsanwalt alle verfügbaren Informationen zur Verfügung stellen und für die anwaltliche Tätigkeit eine Kostenfreistellung nach Maßgabe von Ziff. 5.3 übernehmen. Wir werden Sie über den weiteren Verlauf der anwaltlichen Durchsetzung informieren.
2. Vergütung
2.1 Vollständige oder teilweise Durchsetzung der Forderung
Wir erhalten eine Vergütung in Höhe des vereinbarten Prozentsatzes auf die durchgesetzte Forderung (nachfolgend auch „Vergütung“ genannt) zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Berechnungsgrundlage für die Vergütung ist alles, was nach dem Versenden unserer Zahlungsaufforderung von den Postdienstleistern geleistet wurde mit Ausnahme etwaig auf die Forderung angefallener Verzugszinsen, die uns in voller Höhe zustehen. Der für die Berechnung der Vergütung maßgebliche Prozentsatz wird im Bestellprozess angegeben. Soweit die Forderung nicht in Geld, sondern in Sachleistungen erfüllt wird haben wir Anspruch auf eine Vergütung in Geld, die sich – soweit wir nichts anderes vereinbart haben – nach dem Wert der Sachleistung berechnet. Der Anspruch auf Vergütung besteht auch dann, wenn die Zahlung von den Postdienstleistern direkt t an Sie geleistet wurde (z.B. durch Scheck).
Sollte nur ein Teilbetrag des geforderten Anspruchs durchgesetzt werden, berechnen wir die Vergütung nur auf den von RFYP durchgesetzten Teilbetrag. Gleiches gilt bei Abschluss eines Vergleiches mit den Postdienstleistern gemäß Ziffer 6.
2.2 Erfolglose Durchsetzung der Forderung
Sollten unsere Bemühungen nicht erfolgreich sein, entstehen für Sie keine Kosten. Dies gilt auch dann, wenn zur Durchsetzung der Forderung unsere Anwälte eingeschaltet wurden oder wenn wir in Ihrem Namen einen Anwalt beauftragt haben.
3. Abrechnung, Auszahlung
3.1 Abrechnung
Wir sind berechtigt, die RFYP Ihnen gegenüber zustehende Vergütung zzgl. Umsatzsteuer sowie etwaig auf die Forderung angefallene Zinsen direkt von den bei RFYP eingehenden Zahlungen abzuziehen.
Sobald RFYP alle für die Abrechnung erforderlichen Unterlagen vorliegen, werden wir mit Ihnen ordnungsgemäß abrechnen und den Ihnen zustehenden Betrag auszahlen.
3.2 Auszahlung
Sie müssen RFYP eine Kontoverbindung benennen, auf die wir das Geld überweisen können. Sollten wir alternative Auszahlungsmethoden (z.B. PayPal, BitCoin) anbieten, können Sie RFYP die entsprechenden Informationen anstelle der Kontoverbindung angeben. Für den Fall, dass Sie über kein SEPA Konto verfügen, werden etwaig anfallende Gebühren für die Überweisung oder Auszahlung von Ihnen getragen.
4. Pflichten und Obliegenheiten des Vertragspartners
4.1 Pflichten und Obliegenheiten des Vertragspartners
Sie unterstützen RFYP bei der Durchführung unserer vertraglichen Pflichten. Sie teilen RFYP den zu Grunde liegenden Sachverhalt nach Ihrem Kenntnisstand auf Nachfrage vollständig mit. Sie stellen RFYP zur Bearbeitung erforderliche Unterlagen/Informationen (insbesondere Einlieferungsbeleg, Verlustmeldung und sonstige Nachweise über Sendungsinhalt sowie Korrespondenz mit den Postdienstleistern) zur Verfügung und reichen neue Informationen unaufgefordert unverzüglich nach. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen/Informationen tragen Sie die Verantwortung. Sie verpflichten sich, gegebenenfalls erforderliche ergänzende Informationen auf Nachfrage unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
Sie sind außerdem verpflichtet, RFYP unverzüglich zu informieren, wenn Sie Leistungen/ Schadensersatz der Postdienstleister erhalten oder diese mit Ihnen in Verbindung treten.
4.2 Verbot der Abtretung und anderweitige Durchsetzung der Forderung
Sie haben vor unserer Beauftragung über die Forderung nicht anderweitig verfügt, ebenso wenig ist ein Dritter noch mit der Durchsetzung beauftragt. Sie dürfen auch, während unser Vertrag zur Durchsetzung der Forderung besteht, keine anderen Dienstleister, Rechtsanwälte oder private oder öffentliche Stellen (z.B. die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur) eigenständig mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, keine gerichtlichen Schritte eigenständig einleiten oder über die Forderung verfügen.
Im Vollmachtsprozess sind Sie außerdem verpflichtet, die Forderung, mit deren Durchsetzung Sie RFYP beauftragt haben, nur mit unserer Einwilligung an Dritte abzutreten oder zu verpfänden.
5. Beauftragung des Vertragsanwalts und Kostenfreistellung
5.1 Beauftragung von Vertragsanwalt im Abtretungsprozess
Als Rechtsdienstleister ist RFYP derzeit noch die Vertretung vor den ordentlichen Zivilgerichten in Deutschland nicht gestattet. Sollten unsere außergerichtlichen Durchsetzungsbemühungen (einschließlich eines gerichtlichen Mahnverfahrens) vollständig oder teilweise erfolglos geblieben sein, können wir im Abtretungsprozess bei entsprechenden Erfolgsaussichten einen Vertragsanwalt im eigenen Namen und auf unser Kostenrisiko mit der Durchsetzung der Forderung mandatieren (d.h. sofern unsere Bemühungen nicht erfolgreich sind, tragen wir sämtliche Kosten).
5.2 Beauftragung des Vertragsanwalts im Vollmachtsprozess
Im Rahmen des Vollmachtsprozess (und soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist) können wir unseren Vertragsanwalt in Ihrem Namen anweisen, den Anspruch außergerichtlich und gemäß der von Ihnen unterzeichneten Vollmacht durchzusetzen. Sie ermächtigen den Vertragsanwalt, Erklärungen von RFYP im Zusammenhang mit diesem Auftragsverhältnis für Sie entgegenzunehmen. Wir verpflichten uns hiermit, Sie von den Kosten des von Ihnen und/oder RFYP für Sie beauftragten Vertragsanwaltes gemäß Ziffer 5.3 freizustellen.
Sie gestatten RFYP, dem Vertragsanwalt Zugriff auf die Unterlagen/Informationen zu
gewähren. Sie verpflichten sich, Nachfragen des Vertragsanwalts zum Sachverhalt zu beantworten.
5.3 Kostenfreistellung bei Beauftragung des Vertragsanwalts
Sollte die Anspruchsdurchsetzung auch nach der Anwaltsbeauftragung und außergerichtlicher und ggf. auch gerichtlicher Durchsetzung nicht erfolgreich sein, stellen wir Sie von den Kosten der Anwaltsbeauftragung frei. Wir übernehmen auch sonstige Kosten der Rechtsverfolgung (einschließlich der Gerichtskosten, der gegnerischen Rechtsanwaltskosten sowie etwaig anfallender Zusatzkosten bei internationalen Gerichtsständen), wenn diese nicht von den Postdienstleistern erstattet werden.
6. Gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche
Der Abschluss eines Vergleiches setzt grundsätzlich Ihre Zustimmung voraus. Hiervon unberührt besteht für Sie die Möglichkeit, RFYP und, sofern ein Anwalt durch Sie oder in Ihrem Namen beauftragt wurde, diesem einen Kompetenzrahmen zum Abschluss von Vergleichen vorsorglich einzuräumen. In diesem Fall bedürfen Vergleiche innerhalb dieses Kompetenzrahmens keiner weiteren Zustimmung. Sie können den Vergleich jedoch noch widerrufen, wenn er den Kompetenzrahmen nicht voll nach oben ausgeschöpft hat. Wir sind außerdem berechtigt, den Vergleich ohne Rücksprache mit Ihnen abzulehnen, falls der Postdienstleiser Ihnen weniger als 80 % der geforderten Summe anbietet oder nur Gutscheine statt Geld anbietet.
Ist im Vollmachtsprozess ein Anwalt beauftragt worden, sind Sie zum Abschluss eines unwiderruflichen Vergleiches, zum Widerruf eines mit unserer Zustimmung geschlossenen Vergleichs, zum Verzicht auf den Anspruch, zu einer Klagerücknahme oder zu einer sonstigen Verfügung über die Forderung nur mit unserer Zustimmung berechtigt.
Im Fall eines (außergerichtlichen oder gerichtlichen) Vergleiches werden die anwaltlichen und ggf. gerichtlichen Kosten vom vereinbarten Vergleichsbetrag abgezogen, falls diese nicht (wie durchaus üblich) von der Gegenseite übernommen wurden.
7. Vertragsdauer, Kündigung und Streitbeilegung
7.1 Beendigung des Vertrages
Der Vertrag mit RFYP endet, wenn die Forderung durchgesetzt wurde oder wir nach pflichtgemäßem Ermessen die Aussichtslosigkeit der Einziehung festgestellt und Sie hierüber informiert haben.
7.2 Kündigung des Vertrages
Das Vertragsverhältnis kann darüber hinaus sowohl durch Sie als auch durch RFYP jederzeit gekündigt werden. Wir behalten uns insbesondere dann das Recht zur Kündigung vor, wenn Sie die Pflichten und Obliegenheiten im Sinne der Ziffer 5 schuldhaft verletzen.
Sollten Sie das Vertragsverhältnis nach Beauftragung und Auszahlung der Forderung kündigen, bleibt unser Anspruch auf Vergütung nach Ziffer 4 weiter bestehen.
7.3 Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Allerdings ziehen wir es vor, etwaige Probleme direkt mit Ihnen zu klären und nehmen daher nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil. Bitte kontaktieren Sie RFYP in diesen Fällen direkt unter info@refundyourpackage.de.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Geschäftsbesorgungsvertrages, die vor oder bei Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
8.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Mainz, wenn der Vertragspartner Kaufmann ist. Bei Rechtsstreitigkeiten ist der Gerichtsstand Mainz, wenn der Vertragspartner Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Vertragspartners nicht bekannt ist. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
8.3. Unwirksamkeit von Einzelbestimmungen
Die Unwirksamkeit von Einzelbestimmungen berührt nicht den rechtlichen Bestand des Vertrages im Übrigen.